gratis Counter by GOWEB
Gratis Counter by GOWEB
AGB´s

Allgemeine Geschäftsbedingungen



§ 1 Gegenstand der Geschäftsbedingung

Gegenstand der nachfolgenden Bedingungen ist das Reinigen und Pflegen von Fahrzeugen, sowie die Ausführung von Kleinstreparaturen (Smart-repair) an Kraftfahrzeugen aller Art. Der Kunde erteilt den Auftrag gem. Preisliste / Angebot und ASW nimmt den Auftrag zu nachfolgenden Bedingungen an:


§ 2 Terminvereinbarungen
a) Terminvereinbarungen werden grundsätzlich in gegenseitigem Einverständnis beider Geschäftsparteien geschlossen. Eilaufträge müssen vom Kunden als solche deklariert werden. Dieser Service ist unverbindlich und seine Ausführung und Berechnung richtet sich nach der Auftragslage von Sunshine Autopflege.
b) Terminvereinbarungen sind gleichzeitig Auftragserteilungen und werden im rechtlichen Sinne auch als solche angesehen. Unabhängig davon hat der Kunde unmittelbar vor dem Beginn der Fahrzeugaufbereitung / Reinigung / Smart-repair eine schriftliche Auftragsbestätigung zu unterzeichnen. (Oder einen schriftlichen Auftrag per Fax oder E-Mail zu übersenden.)


§ 3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
a) Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens 10 Stunden vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
b) Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für nichtig erklärt werden.
c) Schadensersatzansprüche ergeben sich wohl aus § 3a, nicht aber aus § 3b.
d) Bei erheblichen Verspätungen, die unseren Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.


§ 4 Zahlungsbedingungen/Zahlungsvereinbarungen
a) Unsere Zahlungsmodalitäten sind Bar. Zahlung per Überweisung oder Scheck wird nur nach vorheriger Absprache mit dem Kundendienstleiter bei Stammkunden akzeptiert. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.



§5 Reklamationen
a) Reklamationen können nur unverzüglich nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
b) Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Fahrzeugaufbereitung-/ Pflege kann nur geltend gemacht werden, wenn der Fehler eindeutig bei der Fahrzeugaufbereitung/-reinigung liegt und kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens des Kunden vorliegt.
c) Bei einer berechtigten Reklamation, hat Auto Service Winter das Recht zur zweimaligen Nachbesserung. Bei erfolglosen Nachbesserungsversuchen wird von ASW ein angemessener Preisnachlass gewährt.
d) Ein Anspruch auf Nachbesserung im Bereich Smart-repair richtet sich nach der gesetzlichen Gewährleistung für Kleinstreparaturen.


§6 Haftung und Garantie
a) Auto Service Winter übernimmt die volle Haftung für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens von ASW bei Arbeiten am Kraftfahrzeug verursacht wurden.
b) Die Haftung für Schäden, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug schon vorhanden waren und durch die Fahrzeugaufbereitung an diesem Fahrzeug vergrößert wurden, wird nicht übernommen. Die Mitarbeiter von ASW machen den Kunden vor Beginn ihrer Arbeit auf bereits vorhandene, sichtbare Schäden aufmerksam.
Darüber hinaus können schon vorhandene Fehler nach einer professionellen Reinigung festgestellt werden.( siehe 6 b)
c) Der Auto Service Winter übernimmt keine Garantie für den Erfolg der von ihr am Kraftfahrzeug ausgeführten Arbeiten, wenn der Zustand des Kraftfahrzeugs schon im Vornherein an einem Erfolg zweifeln lässt. Über diesen Umstand wird der Kunde vor Beginn der Arbeiten unterrichtet.
d) Motorraum- und Motorwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektrikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt ASW keine Haftung. Mit der Auftragserteilung zur Motorraum- und Motorwäsche bestätigt der Kunde die einwandfreie Elektrikabdichtung im Motorraum an seinem Kraftfahrzeug.
e) Auto Service Winter haftet für Schäden bei der Fahrzeugüberführung nur, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch ASW oder deren Mitarbeiter (Fahrer) verursacht wurde. Ansonsten ist das zu überführende Fahrzeug durch seine anhängenden Kennzeichen versichert. Im Schadensfalle übernimmt Auto Service Winter keine Haftung für die entstehenden Folgeschäden wie Vandlismus oder Diebstahl, insbesondere Versicherungsrückstufung.



§ 7 Formalitäten und schriftliche Absicherung
a) Bevor die Arbeit am Fahrzeug des Kunden aufgenommen werden kann, ist vom Kunden der Auftrag zu unterzeichnen.
b) Mit seiner Unterschrift erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bzw. die auf dem Auftrag vermerkten außerordentlichen Vereinbarungen an.



§ 8 Preise/Pauschalpreise
a) Die Preise richten sich im allgemeinen nach dem Zustand des Fahrzeuges vor Beginn der Reinigung.
b) Preisangaben auf Informationsunterlagen von ASW dienen lediglich zur Orientierung und die tatsächlichen Endpreise können je nach Fall von den Orientierungspreisen abweichen.
c) Die endgültigen Preise der zu erbringenden Leistungen werden unmittelbar vor Beginn der Arbeiten festgelegt und auf der Auftragsbestätigung vermerkt.
d) Pauschalpreisvereinbarungen stellen eine Ausnahmeregelung dar. Sie gelten jeweils für die Dauer von 2 Wochen. Pauschalpreisvereinbarungen können ohne Angabe von Gründen von
einer der beiden Parteien gekündigt werden.
e) Der Kunde akzeptiert diese Preise mit seiner Unterschrift auf dem Auftrag bzw. der Preisvereinbarung / Pauschalpreisvereinbarung, bzw. des zugrunde liegenden Angebotes. An unsere Angebote halten wir uns bei Auftragserteilung 2 Wochen
gebunden.
f) Bei starken Verschmutzungen wie z.B. Tierhaare, Fäkalien, Farben, etc. kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, unabhängig von Pauschalpreisen oder eventuellen Angeboten.


§ 9 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurde.
b) Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich zu fassen.
c) Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.


§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB’s unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.

Als Gerichtsstand ist der Sitz von Auto Service Winter (Mainz-Bingen) zwischen den Parteien vereinbart.



Druckbare Version